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   OLG Bamberg, 27.05.1975 - 5 U 46/75   

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https://dejure.org/1975,857
OLG Bamberg, 27.05.1975 - 5 U 46/75 (https://dejure.org/1975,857)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27.05.1975 - 5 U 46/75 (https://dejure.org/1975,857)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27. Mai 1975 - 5 U 46/75 (https://dejure.org/1975,857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der winterlichen Streupflichten eines Hauseigentümers; Anforderungen an das Vorliegen eines Schmerzensgeldanspruchs gegen einen Hauseigentümer wegen behaupteten Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten bei der Räumung und Streuung des anliegenden ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 29 Abs. 3; BayStrWG Art. 51 Abs. 4; BayStrWG Art. 51 Abs. 5; BGB § 823 Abs. 2 i. Vbdg. m. GemeindeVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Winterdienst: Gehwege sind in einer Breite von nur 1,00 m bis 1,20 m zu streuen und zu räumen - Räum- und Streupflicht richtet sich nach Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1787
  • VersR 1976, 151
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.05.1975 - 5 U 46/75
    Diese restriktive Auslegung ist möglich und geboten (BVerfGE 9, 89, 102 [BVerfG 08.01.1959 - 1 BvR 396/55], 104, 105).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.05.1975 - 5 U 46/75
    Daß sowohl der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch der der Zumutbarkeit dem Gesetz- und Verordnungsgeber allgemeine Schranken setzen, ist aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten und heute allgemein anerkannten Rechts (vgl. BVerfGE 8, 278, 328; 10, 89, 109, 117; 12, 45, 50; BayVerfGH in VGH n.F. 9 II 158; 11 II 23, 33; 13 II 45, 53; 14 II 77, 84; BVerfGE 9, 338, 346).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.05.1975 - 5 U 46/75
    Daß sowohl der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch der der Zumutbarkeit dem Gesetz- und Verordnungsgeber allgemeine Schranken setzen, ist aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten und heute allgemein anerkannten Rechts (vgl. BVerfGE 8, 278, 328; 10, 89, 109, 117; 12, 45, 50; BayVerfGH in VGH n.F. 9 II 158; 11 II 23, 33; 13 II 45, 53; 14 II 77, 84; BVerfGE 9, 338, 346).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.05.1975 - 5 U 46/75
    Daß sowohl der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch der der Zumutbarkeit dem Gesetz- und Verordnungsgeber allgemeine Schranken setzen, ist aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten und heute allgemein anerkannten Rechts (vgl. BVerfGE 8, 278, 328; 10, 89, 109, 117; 12, 45, 50; BayVerfGH in VGH n.F. 9 II 158; 11 II 23, 33; 13 II 45, 53; 14 II 77, 84; BVerfGE 9, 338, 346).
  • BGH, 29.05.1967 - VII ZR 297/64

    Unterscheidung zwischen dem begründeten Anlass zur Kündigung und einem wichtigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.05.1975 - 5 U 46/75
    Hierzu ist es nach einhelliger Rechtsprechung nicht stets erforderlich, die gesamte Breite zwischen Hauswand und Bordstein zu bestreuen; es reicht vielmehr aus, wenn auf dem Bürgersteig ein Streifen schnee- und eisfrei gehalten bzw. bestreut wird, der es zwei Fußgängern gestattet, vorsichtig nebeneinander vorbeizukommen (BGH MDR 1967, 832 [BGH 29.05.1967 - VII ZR 297/64]; OLG München VersR 59, 216).
  • BayObLG, 06.12.1962 - RReg. 4 St 265/62

    Zumutbarkeit der Straßenreinigung durch Anlieger

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.05.1975 - 5 U 46/75
    In aller Regel ist daher davon auszugehen, daß ein Verordnungsgeber im Rahmen dieser Grundsätze nur die Pflichten auferlegen will, die dem Verpflichteten bei der notwendigen Abwägung von Mitteln und Zweck zuzumuten sind (BayObLG Urteil vom 6.12.1962 - RBeg.Nr. 4 St 265/1962 -).
  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 254/16

    Verkehrssicherungspflichten der Straßenanlieger: Voraussetzungen der winterlichen

    Eine Gemeindesatzung über den Straßenreinigungs- und Winterdienst muss nach dem Grundsatz gesetzeskonformer Auslegung regelmäßig so verstanden werden, dass keine Leistungspflichten begründet werden, die über die Grenze der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit hinausgehen (vgl. Wellner in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 14 Rn. 154; OLG Bamberg NJW 1975, 1787).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 9 U 143/13

    Umfang der Streupflicht bei Straße ohne Gehwege; Keine Verpflichtung von

    Wenn sich eine Satzung bei der Auferlegung von Streupflichten für Straßenanlieger nicht mehr im Bereich der Ermächtigungsnorm (§ 41 Abs. 2 Straßengesetz) hält, ist eine solche Satzungsbestimmung unwirksam (vgl. Bergmann/Schumacher, die Kommunalhaftung, 4. Auflage 2007, RdNr. 382; OLG Dresden, LKV 2003, 535, 536; OLG Bamberg, NJW 1975, 1787; OLG Dresden, NVwZ-RR 2001, 196).

    c) Es kann dahinstehen, ob man eine einschränkende Auslegung der Satzung - Beschränkung der Streupflicht auf das zumutbare Maß - im vorliegenden Fall für zulässig erachtet (vgl. zu einer solchen einschränkenden Auslegung bei der Überwälzung der Streupflicht auf die Anlieger OLG Bamberg, NJW 1975, 1787).

  • OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 2402/00

    Verkehrssicherungspflicht/Streupflicht für Gehwege

    Das bedeutet, daß bei Gehwegen ohne besondere Verkehrsbedeutung -also in Fällen wie hier-unabhängig von der Formulierung der Verordnung nicht der Gehweg in voller Breite zu streuen ist, sondern nur ein Streifen, der es zwei Fußgängern gestattet, vorsichtig aneinander vorbeizukommen, also ein Streifen von 1 m bis 1, 20 m Breite (vgl. OLG Bamberg NJW 75, 1787 m.w.N.).
  • OLG München, 06.10.2016 - 1 U 790/16

    Winterdienst- und Streupflicht eines Grundstückseigentümers und Vermieters

    Damit ist die Räum- und Streupflicht grundsätzlich auf die für den allgemeinen Fußgängerverkehr erforderliche Breite von 1 - 1, 20 Meter im mittleren Bereich der Gehbahn beschränkt, wie sich aus der Ermächtigungsnorm des Art. 51 Abs. 5 BayStrWG und der hierzu sowie zu anderen landesrechtlichen Vorschriften in Straßen- und Wegegesetzen ergangenen einhelligen Rechtsprechung ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 09.10.2003 - III ZR 8/03, juris-Tz. 21; OLG Bamberg, Urt. v. 27.05.1975 - 5 U 46/75, juris-Tz. 23; OLG Nürnberg, Urt. v. 22.12.2000 - 6 U 2402/00, juris-Tz. 11, jeweils m.w.N.).
  • LG Köln, 31.05.2016 - 11 S 158/15

    Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Räumpflichten und Streupflichten

    Vielmehr muss die Norm nach dem Grundsatz der gesetzeskonformen Auslegung so verstanden werden, dass sie Leistungspflichten, die über die Grenze der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit hinausgehen, nicht begründet (Wellner in Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Aufl. 2015, 14. Kapitel Rn. 154; OLG Bamberg, NJW 1975, 1787).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 95/07

    Verkehrssicherungspflicht: Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung im Rahmen der

    Da eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist, muss nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden; erforderlich sind vielmehr nur diejenigen Vorkehrungen, die im Einzelfall nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fern liegender Benutzung Dritten drohen (BGH, Urteil vom 16.05.2006, VI ZR 189/05 = NJW 2006, 2326; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 22.08.2001, 23 U 195/00 = NJW-RR 2002, 23; OLG Bamberg, Urteil vom 27.05.1975, 5 U 46/75 = NJW 1975, 1787).
  • OLG Oldenburg, 10.03.1980 - 9 U 82/79

    Schmerzensgeld; Speichentrümmerbruch; Prellungen am Gesäß; Blutergüsse

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Verordnung den Umfang der Räum- und Streupflicht, insbesondere hinsichtlich der Zeiten, bindend festlegt oder ob sie aus dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit einschränkend zu interpretieren ist (vgl. dazu OLG Bamberg, NJW 1975, 1787 ; Geigel, der Haftpflichtprozess, 17. Aufl. 1979, Kap. 14 Rdn. 147).
  • LG Konstanz, 04.07.1995 - 2 O 272/94

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen eines Unfalls durch Sturz nach

    Es genügt, einen Streifen so schneefrei und eisfrei zu halten, daß zwei Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeikommen können (OLG Bamberg, NJW 1975, 1787 ).
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